Konfliktzonen > Rechtsextremismus

ht4ut2-2ht4ut2-3ht4ut2-4ht4ut2-5ht4ut2-6ht4ut2-7ht4ut2-8Nach der Niederlage des Nationalsozialismus wurde NS-Betätigung mit dem Verbotsgesetz 1945 unter Strafe gestellt. Waren Verbots- und Abzeichengesetz zuerst eine Absicherung gegen die Gefahr, die von verbliebenen NS-Militärs und Funktionären ausging, änderten sich die Anforderungen mit dem Auftreten von Neonazis und deren Verbindung zu politisch aktiven "Ehemaligen". Allerdings stützte sich die Zweite Republik auf die so genannte "Opferthese", wodurch wenig Bereitschaft herrschte, öffentlich Diskussionen um Phänomene der Ausländerfeindlichkeit, des Antisemitismus und der rechtsextremen Gewalt zu führen

Die Affäre Borodajkewycz

Das änderte sich spätestens mit der "Affäre Borodajkewycz", die 1962 ihren Anfang nahm, als der damalige Student und heutige Bundespräsident Heinz Fischer Mitschriften antisemitischer Äußerungen des Professors an der Hochschule für Welthandel Taras Borodajkewycz, die vom späteren Finanzminister Ferdinand Lacina dokumentiert worden waren, veröffentlichte. Die revisionistischen Ansichten Borodajkewycz', die auch in internationalen Zeitschriften veröffentlicht worden waren, riefen Reaktionen unter anderem auch vom Außenministerium der BRD hervor. 1965 richtete der Parlamentsklub der SPÖ eine Anfrage an Unterrichtsminister Theodor Piffl-Perčević. Nach dessen Weigerung, gegen den Wirtschaftshistoriker ein Disziplinarverfahren einzuleiten, kam es zu Demonstrationen mit Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und korporierten Studenten beziehungsweise Neonazis. In Folge der Auseinandersetzungen kam der Widerstandskämpfer Ernst Kirchweger ums Leben. Unter dem Eindruck der Gewalt, die zum ersten politischen Todesopfer der Zweiten Republik geführt hatte, nahmen 25.000 Menschen, darunter die Regierungsspitzen, an Kirchwegers Begräbnis teil.
Borodajkewycz, ein ehemaliger Angehöriger von NSDAP und SS, erstattete schließlich im März 1965 Selbstanzeige und wurde nach einem Disziplinarverfahren in den Ruhestand versetzt.

Neue Netzwerke

In den 1970er Jahren kam es mit dem Auftreten der NDP (Nationaldemokratische Partei) zu einer neuen Welle nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Die Republik sah sich erstmals seit 1945 mit der Frage konfrontiert, unter welchen Umständen eine politische Partei in einem demokratischen Staat verboten werden kann oder soll, eine Frage, die im "Erinnerungsjahr" 1978, 40 Jahre nach dem "Anschluss" 1938, virulent wurde, wie ein Schreiben des Innenministers Erwin Lanc von 1977 belegt. Die "neue Rechte", organisiert in Gruppen wie der NDP, der ANR ("Aktion neue Rechte") und später Gottfried Küssels "Volkstreuer Außerparlamentarischer Organisation" errichtete ein Netzwerk aus alten NSDAP-Mitgliedern, Südtirol-Aktivisten und gewaltbereiten Neonazis. Die aus einer Mittelschülervereinigung hervorgegangene ANR erregte durch ihre öffentliche Präsenz besonderen Anstoß: in Uniformen im NS-Stil traten ANR-Mitglieder als "Saalschutz" bei einschlägigen Veranstaltungen auf und ahmten die Organisationsformen der SA nach.

Mit der Kandidatur des ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Otto Scrinzi, einem ehemaligen Sturmführer der SA, bei der Bundespräsidentenwahl 1986 kam es erneut zu einem Aufruhr in der österreichischen Innenpolitik, der allerdings schnell von der Waldheim-Affäre überlagert wurde.
Die Briefbombenserien von 1993 bis zur Verhaftung des Franz Fuchs 1997 entfachten neue Debatten um das Ausmaß und den Einfluss organisierter radikaler Gruppen; die zeitliche Nähe der ersten Bombenserie zur Verurteilung Gottfried Küssels wegen NS-Wiederbetätigung ließ eine Racheaktion organisierter Neonazis vermuten; der Selbstmord Fuchs' im Gefängnis beendete die Spekulationen zum Thema "Einzeltäter oder terroristische Gruppe", ohne dass eine befriedigende Antwort gefunden worden wäre.