Zeittafel und Institutionen der EGKS/EWG/EG/EU

9. Mai 1950

Der französische Außenminister Robert Schuman gibt die von seinem Mitarbeiter Jean Monet entworfene Erklärung ("Schuman-Plan") über ein gemeinsames Europa ab, dem eine deutsch-französische Verständigung als Ziel zugrunde liegt. Die Idee ist, den einzelnen Nationalstaaten im Sinne der Friedenssicherung die Kompetenz über die materielle Basis einer Kriegswirtschaft zu entziehen.

18. April 1951

Der Gründungsvertrag der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, die Benelux-Länder) als Zollunion im Montanbereich unter der Kontrolle einer weitgehend souveränen "Hohen Behörde" wird unterzeichnet. 1955 erfolgt eine Ausweitung der Kooperation auf alle Bereiche der industriellen Produktion.

30.August 1954

Das Projekt der EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) scheitert an der Ablehnung durch die französische Nationalversammlung.

1. Jänner 1958

Unterzeichnung der "Römischen Verträge": Auf Grund des Erfolges der werden von den sechs Mitgliedsstaaten die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) gegründet. Ziel der EWG ist der Abbau von Zöllen, eine gemeinsame Außenpolitik sowie die sukzessive Etablierung als politische Union.

4. Jänner 1960

Gründungsvertrag der EFTA

3. Mai 1960

Der Gründungsvertrag der EFTA tritt in Kraft.

1967

Die drei Institutionen EGKS, EWG und EURATOM werden zur EG fusioniert.

1968

Nach der anberaumten zehnjährigen Übergangszeit sind die Zölle zwischen den EWG-Staaten gänzlich abgebaut.

1. Jänner 1973

Großbritannien tritt – gemeinsam mit Dänemark und Irland – nach langjährigen Verhandlungen der EG bei (Beitrittsanträge: 1961 und 1967).

Dezember 1985

Die EEA (Einheitliche Europäische Akte), die die Schaffung des Binnenmarktes (Realisierung 1992) festschreibt und die Beschlussfassungsverfahren innerhalb des Rates der EG regelt, wird unterzeichnet. Damit erhält die EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit) ihre rechtliche Grundlage, und der seit 1974 bestehende Europäische Rat (zusammengesetzt aus den Staats- und Regierungschefs), der die grundsätzlichen politischen Ziele der EU vorgibt, wird institutionalisiert.

1. Jänner 1981

Griechenland tritt der EG bei.

1. Jänner 1986

Spanien und Portugal treten der EG bei.

3. Oktober 1990

Die DDR tritt als Teil der BRD der EG bei.

7. Februar 1992

Mit der Unterzeichnung des am 1. November 1993 in Kraft getretenen "Maastricht-Vertrages" über die Schaffung einer wirtschaftlichen und politischen Europäischen Union (EU) werden die europäischen Verträge einer zweiten grundlegenden Revision unterzogen. Ebenfalls 1992 wird mit der Gründung der WWU (Wirtschafts- und Währungsunion) die Einführung einer gemeinsamen Währung beschlossen.

1. Jänner 1994

Der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), an dem die mittlerweile zwölf EU-Staaten und alle Mitgliedsstaaten der EFTA mit Ausnahme der Schweiz partizipieren, tritt in Kraft. Ziel ist der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw.

1. Jänner 1995

Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. In Norwegen wird der Beitritt durch eine Volksabstimmung abgelehnt.

26. März 1995

Das "Schengen-Abkommen" über den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den unterzeichnenden Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes tritt in Kraft.

1. Jänner 1999

Der Euro wird als gemeinsame Währung eingeführt.

1. Februar 2003

Der "Vertrag von Nizza" regelt die Größe und Funktionsweise der EU-Organe in Anbetracht der Ausweitung der Gemeinschaft.

2004

Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der EU bei. Bulgarien und Rumänien sind Beitrittskandidaten.


Die EU setzt sich (neben mehreren beratenden Institutionen) gegenwärtig unter anderem aus folgenden Institutionen zusammen: Dem Rat der EU (zusammengesetzt aus den Außen- bzw. den zuständigen Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedsstaaten) obliegt die Gesetzgebung; die EU-Kommission hat Initiativrecht inne und ist Exekutivorgan für die Abwicklung der Verträge; das EU-Parlament mit Sitz in Strassburg, das seit 1979 in den Mitgliedsstaaten direkt gewählt wird, übt politische Kontrolle und Mitwirkungsrechte aus; das judikative Organ der EU ist der 1958 eingerichtete EuGH (Europäische Gerichtshof).

Die seit dem 1. Juni 1998 tätige EZB (Europäische Zentralbank) legt gemeinsam mit den National-/Zentralbanken der Mitgliedsstaaten die Geldpolitik der Wirtschafts- und Währungsunion fest.