Am 11. März 1938 wurde auf Verlangen Adolf Hitlers eine österreichische
Regierung unter dem Nationalsozialisten Arthur Seyß-Inquart gebildet,
Bundeskanzler Kurt Schuschnigg trat zurück. Am 12. März 1938 marschierten
deutsche Truppen in Österreich ein. Am 13. März verlautbarte die
Regierung den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Das "Gesetz über
die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" wurde
am selben Tag erlassen. Die in Österreich zwischen dem 1. Juli 1933 und
dem 13. März 1938 verbotene NSDAP hatte sich im Untergrund gut auf den
Anschluss vorbereitet. Das wurde im Straßenbild mit der Beflaggung und
dem öffentlichen Auftreten von Gliederungen der NSDAP sichtbar, aber auch
in der Geschwindigkeit, mit der gesellschaftliche Einrichtungen und Institutionen
auf nationalsozialistische Linie gebracht wurden. Mit massiver Propaganda und
politischem Druck konnte das nationalsozialistische Regime weite Teile der
Bevölkerung für sich vereinnahmen. Die Volksabstimmung über
die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, am 10. April
1938, die unter großem Druck und Kontrolle stattfand, ergab eine Zustimmung
von über 99%.
Verfolgung
Gleich nach dem Anschluss begannen die Nationalsozialisten mit einer starken
Verfolgungswelle in verschiedenen Teilen der Bevölkerung. Die meisten
Opfer zählten die Juden und Jüdinnen Wiens, ab 1941 wurden rund 60.000
Menschen deportiert und ermordet, etwa 120.000 konnten ihr Leben durch Emigration
retten. Die Verfolgungen betrafen aber auch Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen,
Kommunisten und Kommunistinnen, Roma und Sinti, Homosexuelle, Angehörige
verschiedener Glaubensrichtungen, sowie als "asozial" klassifizierte
Menschen. Tausende wurden durch Euthanasie und strafrechtliche Verurteilungen
ermordet. Augenfällig ist die rege Beteiligung der Bevölkerung an
demütigenden Aktionen gegenüber Juden und Jüdinnen sowie an
der persönlichen Bereicherung durch so genannte wilde "Arisierungen".
Die Behörden gingen bei der Durchführung der diskriminierenden Gesetze
so effizient vor, dass Wien bei der Reichsführung den Ruf einer Musterstadt
für "Arisierung" und Vertreibung erwarb.
Widerstand
Widerstandsgruppen in Österreich mussten relativ isoliert agieren, da
sie wegen der hohen Identifizierung mit dem Nationalsozialismus nur wenig Rückhalt
in der Bevölkerung fanden. Widerstandshandlungen bestanden meist in Aufklärungspropaganda
oder Hilfeleistungen für Verfolgte, gewaltsamer Widerstand war selten.
Dennoch war die Zahl der Opfer hoch: Rund 2.700 Menschen wurden wegen Widerstandsaktivitäten
hingerichtet. Es waren sowohl linke als auch konservative Gruppierungen aktiv,
die meisten Widerstandskämpfer und -kämpferinnen fanden sich jedoch
unter den Kommunistinnen und Kommunisten. Mit der Moskauer Deklaration von
1943, in der gefordert wurde, Österreich müsse selbst zu seiner Befreiung
beitragen, um die Unabhängigkeit wieder zu erlangen, kam dem Widerstand
eine besondere Bedeutung zu.
Der Zweite Weltkrieg in Wien
Im Gegensatz zu vielen deutschen Gebieten war Österreich zunächst
keinen Bombardierungen durch die Alliierten ausgesetzt. Viele Rüstungswerke
wurden deshalb nach Österreich verlegt. Ab 1943 begannen die Alliierten,
auch österreichische Städte anzugreifen. Zwar versuchten sie, gezielt
kriegswichtige Produktionsstätten und Bahnanlagen zu zerstören, doch
wurden immer wieder auch Wohngebiete bombardiert. Gegen Wien wurden insgesamt
53 schwere Fliegerangriffe geflogen. Der schwerste erfolgte am 12. März
1945, dabei wurden viele repräsentative Bauten der Innenstadt getroffen,
darunter die Staatsoper und die Albertina. Durch die Bombenangriffe in Wien
starben mehr als 8.000 Menschen, mehr als 6.000 Gebäude wurden völlig
zerstört. Am 29. März 1945 marschierte die Armee der UdSSR in Ostösterreich
ein und nahm am 13. April Wien ein.
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"Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich":
Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem
Deutschen Reich.
Vom 13. März 1938.
Die Reichsregierung hat das folgende
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel I
Das von der Österreichischen Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über
die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März
1938 wird hiermit Deutsches Reichsgesetz; es hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund des Artikels III Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über außerordentliche
Maßnahmen im Bereich der Verfassung, B. G. Blatt I Nr. 255 1934, hat
die Bundesregierung beschlossen:
A r t i k e l I: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches.
A r t i k e l II: Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und
geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer
und Frauen Österreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen
Reich statt.
A r t i k e l III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen.
A r t i k e l IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des
Artikels II dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften
werden durch
Verordnung getroffen.
A r t i k e l V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner
Kundmachung in Kraft.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung
betraut.Wien, den 13. März 1938.
Artikel II
Das derzeit in Österreich geltende Recht bleibt bis auf weiteres in Kraft.
Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer
und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister.
Artikel III
Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den
beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung
dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Artikel IV
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.Linz, den 13. März
1938.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister der Luftfahrt
Göring
GeneralfeldmarschallDer Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister des Auswärtigen
von Ribbentrop
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
RGBl 1938, I, Nr. 21
verbotene NSDAP: In Österreich gab es 1938 rund 150.000 "Illegale" und "alte
Kämpfer", etwa 45.000 davon in Wien. Als "alte Kämpfer"
wurden jene Personen bezeichnet, die schon vor dem Verbot der NSDAP in Österreich
Mitglied waren. Sie konnten bei Postenbesetzungen mit einer bevorzugten Behandlung
rechnen.
Juden und Jüdinnen: Mit ca. 180.000 Mitgliedern war die Wiener jüdische Gemeinde die größte
im deutschsprachigen Europa der 1930er Jahre. Die Nationalsozialisten definierten
Juden und Jüdinnen nach "rassischen" Kriterien, unabhängig
von der Konfession, was den Kreis der Verfolgten erweiterte.
"Arisierung": Der erste Schritt zur beinahe lückenlosen Enteignung der jüdischen
Bevölkerung in Österreich war die "Verordnung über die
Anmeldung jüdischen Vermögens" vom 27. April 1938, die besagte,
dass alle Juden und Jüdinnen (nach den Kriterien der "Nürnberger
Rassegesetze"), deren Vermögen 5.000 Reichsmark überstieg,
gezwungen waren, ihr Eigentum anzumelden. Somit erlangten die NS-Behörden
detaillierte Kenntnis über vorhandene Vermögenswerte und konnten
ihr weiteres Vorgehen genau planen. Juden und Jüdinnen mussten ihre
Vermögenswerte veräußern, der Erlös kam nicht ihnen
zu Gute, sondern wurde auf Sperrkonten gelegt und meist zur Deckung von ihnen
auferlegten diskriminierenden Abgaben, wie etwa die "Reichsfluchtsteuer"
und die "Judenvermögensabgabe", verwendet. Die Behörden
zogen auch selbst Vermögen ein, etwa auf Grund der Elften Verordnung
vom 25. November 1941, RGBl. I. S. 722 betreffend den Verlust der Staatsangehörigkeit
und den Vermögensverfall bei Juden und Jüdinnen, die emigriert waren.
Vor allem in der Anfangszeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich
1938 kam es zu unkontrollierten Plünderungen von jüdischem Eigentum
durch die Bevölkerung und insbesondere durch Mitglieder von Gliederungen
der NSDAP. Die Behörden versuchten dies in der Regel zu unterbinden,
um so z. B. Steuerverluste – die Arisierungen waren mit Abgaben für
den Ariseur/die Ariseurin belegt – zu vermeiden.
Moskauer Deklaration: Bei der Vier-Mächte Konferenz in Moskau im Oktober 1943 erklärten
die Alliierten den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich vom
13. März für null und nichtig. Sie drückten den Wunsch nach
Herstellung eines freien und unabhängigen Österreich aus. In Anbetracht
der Teilnahme Österreichs am Krieg auf Seiten des Deutschen Reiches
verlangten die Alliierten jedoch einen eigenen Beitrag Österreichs zu
seiner Befreiung.
Die Moskauer Deklaration über Österreich vom 30. Oktober 1943
im Wortlaut: "The Government of the United Kingdom, the Soviet Union
and the United States of America are agreed that Austria, the first free
country to fall victim to Hitlerite aggression, shall be liberated from German
domination. They regard the annexation imposed upon Austria by Germany on
March 15, 1938 as null and void. They consider themselves in no way bound
by any changes effected in Austria since that date. They declare that they
wish to see reestablished a free and independant Austria, and thereby to
open the way for the Austrian people themselves, to find that political and
economic security which is the only basis for lasting peace.
Austria is reminded, however, that she has a responsibility which she cannot
evade for participation in the war on the side of Hitlerite Germany, and
that in the final settlement account will inevitably be taken of her own
contribution to her liberation."
1943: Ab 1943 flogen die Amerikaner ihre Angriffe auch von Süditalien aus, Österreich
rückte daher näher in ihren Flugradius. Zuvor waren US-amerikanische
und britische Flugzeuge von England aus gestartet. Die Flugzeugwerke in Wiener
Neustadt, wo deutsche Jagdflugzeuge hergestellt wurden, waren am 13. August
1943 das erstes Ziel der Amerikaner.