Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.
Vom 13. März 1938.Die Reichsregierung hat das folgende
Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel I
Das von der Österreichischen Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über
die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März
1938 wird hiermit Deutsches Reichsgesetz; es hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund des Artikels III Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes über außerordentliche
Maßnahmen im Bereich der Verfassung, B. G. Blatt I Nr. 255 1934, hat
die Bundesregierung beschlossen:
A r t i k e l I: Österreich ist ein Land des Deutschen Reiches.
A r t i k e l II: Sonntag, den 10. April 1938, findet eine freie und
geheime Volksabstimmung der über zwanzig Jahre alten deutschen Männer
und Frauen Österreichs über die Wiedervereinigung mit dem Deutschen
Reich statt.
A r t i k e l III: Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen.
A r t i k e l IV: Die zur Durchführung und Ergänzung des
Artikels II dieses Bundesverfassungsgesetzes erforderlichen Vorschriften
werden durch
Verordnung getroffen.
A r t i k e l V: Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am Tage seiner
Kundmachung in Kraft.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung
betraut.Wien, den 13. März 1938.
Artikel II
Das derzeit in Österreich geltende Recht bleibt bis auf weiteres in Kraft.
Die Einführung des Reichsrechts in Österreich erfolgt durch den Führer
und Reichskanzler oder den von ihm hierzu ermächtigten Reichsminister.
Artikel III
Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den
beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung
dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Artikel IV
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. Linz, den 13. März
1938.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister der Luftfahrt
Göring
GeneralfeldmarschallDer Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister des Auswärtigen
von Ribbentrop
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
RGBl 1938, I, Nr. 21