Zeittafel: Wirtschaft und Aufbau
| 22. August 1945: |
Die UNRRA beschließt Hilfslieferungen für Österreich |
| Dezember 1945: |
Währungsreform: Konvertierung von Reichsmark zum Schilling im Verhältnis
1:1 |
| 8. März 1946: |
Die UNRRA-Hilfe läuft an |
| 27. Juni 1946: |
Das "deutsche Eigentum" in der sowjetischen Besatzungszone
wird unter sowjetische Verwaltung gestellt ("Befehl Nr. 17") |
| 25. Juli 1946: |
Erstes Verstaatlichungsgesetz |
| 26. März 1947: |
Zweites Verstaatlichungsgesetz |
| 5. Juni 1947: |
Vorstellung des ERP ("Marshall-Plan") |
| 21. Juni 1947: |
Verzicht der USA auf Abgeltung der Besatzungskosten |
| 1. August 1947: |
Erstes Lohn- und Preisabkommen |
| 2. Juli 1948: |
Unterzeichnung des ERP-Abkommens zwischen Österreich und den USA |
| 27. August 1948: |
Beitritt zur Weltbank
und dem Internationalen Währungsfonds |
| 16. September 1948: |
Zweites Lohn- und Preisabkommen |
| 25. Jänner 1949: |
Gründung des Comecon |
| 1. Juni 1949: |
Drittes Lohn- und Preisabkommen |
| 26. September 1950: |
Viertes Lohn- und Preisabkommen |
| 26. September bis 5. Oktober 1950: |
Große Streikbewegung ("Oktoberstreik") |
| 18. April 1951: |
Gründung der EGKS |
| 10. Juli 1951: |
Fünftes Lohn- und Preisabkommen |
| 19. Oktober 1951: |
Beitritt zum GATT |
| 1. Juli 1953: |
Ende des Marshall-Plans |
| 30. Juli 1953: |
Verzicht der Sowjetunion auf Abgeltung der Besatzungskosten (Großbritannien
und Frankreich ab 1. Jänner 1954) |
| 14. Dezember 1955: |
Beitritt zur UNO |
| 8. März 1956: |
Beitritt zum Europarat |
| 1. Jänner 1958: |
Gründung der EWG |
| 4. Jänner 1960: |
Mitbegründung der EFTA |
| 15. Dezember 1961: |
Erster Antrag auf Assoziation mit der EWG (Zweiter Antrag 1963, Ablehnung
1967) |
| 12. Juli 1962: |
Der ERP-Fonds wird in das volle österreichische Verfügungsrecht
gestellt |
| 17. Juli 1989: |
Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EU, 1. Februar 1993: Beginn der
Beitrittsverhandlungen, 12. Juni 1994: Volksabstimmung (Zustimmung zu 66
Prozent) |
| 1. Jänner 1994: |
Mitbegründung des EWR |
| 1. Jänner 1995: |
Beitritt zur EU sowie zum 1985 abgeschlossenen Schengen-Abkommen |
| 1. Jänner 1999: |
Einführung des Euro in den Mitgliedsstaaten der Wirtschafts- und
Währungsunion |
ERP: Das European Recovery Program (ERP) wurde nach seinem Initiator, dem US-Außenminister
George C. Marshall, auch "Marshall-Plan" genannt. Mit der Abwicklung
in den USA war die ECA (Economic Cooperation Agency) betraut. Mit der Koordination
in Europa befasste sich die OEEC (Organisation for European Economic Cooperation,
seit 1961: OECD – Organisation for Economic Cooperation and Development)
mit Sitz in Paris. Die Konvention der OEEC wurde am 16. April 1948 von den
17 westeuropäischen Staaten, die am europäischen Wiederaufbauprogramm
der USA teilnahmen, und den beiden assoziierten Mitgliedern Kanada und USA
unterzeichnet.
Weltbank und Internationaler Währungsfonds: Der IWF (Internationaler Währungsfonds) und die Weltbank wurden auf
der Grundlage der auf der Konferenz in Bretton Woods (USA) im Juli 1944 gefassten
Beschlüsse betreffen einer Zusammenarbeit in Fragen der globalen Wirtschafts-
und Währungspolitik, Förderung des Außenhandels und der Wechselkursstabilität
am 27. Dezember 1945 institutionalisiert. Derzeit setzt sich der IWF aus
184 Staaten zusammen, Nichtmitglieder sind Kuba, Nordkorea und Taiwan.
Comecon: Der Comecon (Council for Mutual Economic Assistance) oder RGW
(Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe), dem die UdSSR, Bulgarien, die
Tschechoslowakei, Ungarn, Polen, Rumänien, später Albanien, die DDR,
die Mongolei, Kuba, Vietnam, zeitweise China und Jugoslawien angehörten,
wurde 1949 als Wirtschaftsbündnis gegründet. Als äquivalentes
Verteidigungsbündnis zur NATO trat 1955 der Warschauer Pakt in Kraft.
Zeittafel und Institutionen der EWG/EG/EU; EGKS; EWR:
9. Mai 1950: Der französische Außenminister Robert Schuman gibt die von seinem Mitarbeiter Jean Monet entworfene Erklärung ("Schuman-Plan") über ein gemeinsames Europa ab, dem eine deutsch-französische Verständigung als Ziel zugrunde liegt. Die Idee ist, den einzelnen Nationalstaaten im Sinne der Friedenssicherung die Kompetenz über die materielle Basis einer Kriegswirtschaft zu entziehen.
18. April 1951: Der Gründungsvertrag der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Mitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, die Benelux-Länder) als Zollunion im Montanbereich unter der Kontrolle einer weitgehend souveränen "Hohen Behörde" wird unterzeichnet. 1955 erfolgt eine Ausweitung der Kooperation auf alle Bereiche der industriellen Produktion.
30. August 1954: Das Projekt der EVG (Europäische Verteidigungsgemeinschaft) scheitert an der Ablehnung durch die französische Nationalversammlung.
1. Jänner 1958: Unterzeichnung der "Römischen Verträge": Auf Grund des Erfolges der werden von den sechs Mitgliedsstaaten die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) gegründet. Ziel der EWG ist der Abbau von Zöllen, eine gemeinsame Außenpolitik sowie die sukzessive Etablierung als politische Union.
4. Jänner 1960: Gründungsvertrag der EFTA
3. Mai 1960: Der Gründungsvertrag der EFTA tritt in Kraft.
1967: Die drei Institutionen EGKS, EWG und EURATOM werden zur EG fusioniert.
1968: Nach der anberaumten zehnjährigen Übergangszeit sind die Zölle zwischen den EWG-Staaten gänzlich abgebaut.
1. Jänner 1973: Großbritannien tritt – gemeinsam mit Dänemark und Irland – nach langjährigen Verhandlungen der EG bei (Beitrittsanträge: 1961 und 1967).
Dezember 1985: Die EEA (Einheitliche Europäische Akte), die die Schaffung des Binnenmarktes (Realisierung 1992) festschreibt und die Beschlussfassungsverfahren innerhalb des Rates der EG regelt, wird unterzeichnet. Damit erhält die EPZ (Europäische Politische Zusammenarbeit) ihre rechtliche Grundlage, und der seit 1974 bestehende Europäische Rat (zusammengesetzt aus den Staats- und Regierungschefs), der die grundsätzlichen politischen Ziele der EU vorgibt, wird institutionalisiert.
1. Jänner 1986: Spanien und Portugal treten der EG bei.
1. Jänner 1981: Griechenland tritt der EG bei.
3. Oktober 1990: Die DDR tritt als Teil der BRD der EG bei.
7. Februar 1992: Mit der Unterzeichnung des am 1. November 1993 in Kraft getretenen "Maastricht-Vertrages" über die Schaffung einer wirtschaftlichen und politischen Europäischen Union (EU) werden die europäischen Verträge einer zweiten grundlegenden Revision unterzogen. Ebenfalls 1992 wird mit der Gründung der WWU (Wirtschafts- und Währungsunion) die Einführung einer gemeinsamen Währung beschlossen.
1. Jänner 1994: Der EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), an dem die mittlerweile zwölf EU-Staaten und alle Mitgliedsstaaten der EFTA mit Ausnahme der Schweiz partizipieren, tritt in Kraft. Ziel ist der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw.
1. Jänner 1995: Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. In Norwegen wird der Beitritt durch eine Volksabstimmung abgelehnt.
26. März 1995: Das "Schengen-Abkommen" über den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den unterzeichnenden Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes tritt in Kraft.
1. Jänner 1999: Der Euro wird als gemeinsame Währung eingeführt.
1. Februar 2003: Der "Vertrag von Nizza" regelt die Größe und Funktionsweise der EU-Organe in Anbetracht der Ausweitung der Gemeinschaft.
2004: Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der EU bei. Bulgarien und Rumänien sind Beitrittskandidaten.
Die EU setzt sich (neben mehreren beratenden Institutionen) gegenwärtig unter anderem aus folgenden Institutionen zusammen: Dem Rat der EU (zusammengesetzt aus den Außen- bzw. den zuständigen Fachministerinnen und -ministern der Mitgliedsstaaten) obliegt die Gesetzgebung; die EU-Kommission hat Initiativrecht inne und ist Exekutivorgan für die Abwicklung der Verträge; das EU-Parlament mit Sitz in Strassburg, das seit 1979 in den Mitgliedsstaaten direkt gewählt wird, übt politische Kontrolle und Mitwirkungsrechte aus; das judikative Organ der EU ist der 1958 eingerichtete EuGH (Europäische Gerichtshof).
Die seit dem 1. Juni 1998 tätige EZB (Europäische Zentralbank) legt gemeinsam mit den National-/Zentralbanken der Mitgliedsstaaten die Geldpolitik der Wirtschafts- und Währungsunion fest.
GATT: Das zur Durchsetzung einer weltweiten handelspolitischen Ordnung am 30.
Oktober 1947 von 23 Staaten unterzeichnete, von der Rechtslage jedoch provisorische
GATT-Abkommen (General Agreement on Tariffs and Trade) ist seit 1. Jänner
1948 in Kraft. Sitz der Institution ist in Genf. Seit 1. Jänner 1995
ist das in WTO (World Trade Organization) umbenannte und um die Abkommen über
Dienstleistungen (GATS) und geistiges Eigentum (TRIPs) erweiterte und derzeit
148 Mitgliedsstaaten umfassende Gremium die bisher jüngste Institution
weltweiter wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit. Die WTO ist als autonome
Organisation der UNO zugeordnet.
UNO: Am 26. Juni 1945 wurde in San Francisco von 51 Staaten die UNO (United Nations
Organization) als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet.
Der Hauptsitz befindet sich in New York, weitere in Genf, Nairobi und Wien
(die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die Industrieentwicklungsorganisation
(UNIDO), die Atomteststopp-Organisation (CTBTO), das Drogenkonsultprogramm
u.a.). Die verfolgten Ziele sind u.a. die Erhaltung bzw. Wiederherstellung
des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, von freundschaftlichen
Beziehungen zwischen den Nationen auf gleichberechtigter Grundlage, die internationale
Lösung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer
Probleme sowie die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Eines
der bedeutenden Organe der UNO ist der Sicherheitsrat. Weiters bestehen zahlreiche
Sonderorgane und Programme (UNICEF, UNCTAD, UNHCR u.a.), Sonderorganisationen
(FAO, IMF, UNESCO, WHO, Weltbankgruppe u.a.) sowie autonome Organisationen
(WTO, IAEO).
EFTA: Als wirtschaftliches Gegengewicht zur EWG unterzeichneten Dänemark,
Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und
die Schweiz
am 4. Jänner 1960 den Gründungsvertrag der EFTA (European
Free Trade Association, Europäische Freihandelsassoziation, Finnland wurde
1961 assoziiertes und 1986 volles Mitglied der EFTA, Island trat 1970, Liechtenstein
1991 in die Freihandelsassoziation ein). Siehe dazu auch Wirtschaft und Aufbau
- Internationale Integration.