Wie mehrere andere Mitgliedsstaaten der OEEC vertrat auch Österreich
in den späten 1950er Jahren die Idee einer gemeinsamen "großen
Freihandelszone". Eine wesentliche Hürde für eine möglicherweise
gesamt-westeuropäische Lösung war die Errichtung der EWG (Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft). Diese wurde im Jänner 1958 von den "inneren
Sechs" – Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux-Ländern – gegründet,
die bereits im April 1951 die Zollunion der EGKS (Europäische Gemeinschaft
für Kohle und Stahl) eingegangen waren. Als Ziele der EWG wurden der Abbau
von Zöllen, eine gemeinsame Außenpolitik und die sukzessive Etablierung
als politische Union formuliert. Siehe dazu die Zeittafel
der EWG/EG/EU.
Nachdem die Verhandlungen über eine gemeinsame Freihandelszone im Dezember
1958 als gescheitert galten, unterzeichneten die "äußeren Sieben" – Dänemark,
Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die
Schweiz – am 4. Jänner 1960 den Gründungsvertrag der EFTA (European
Free Trade Association/Europäische Freihandelsassoziation; Finnland wurde
1961 assoziiertes und 1986 volles Mitglied der EFTA; Island trat 1970, Liechtenstein
1991 in die Freihandelsassoziation ein). Wie auch innerhalb der EWG wurde der
phasenweise Abbau von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen
im gemeinsamen Handelsverkehr vereinbart. Der wesentliche Unterschied zur Zollunion
bestand in der Autonomie der einzelnen Mitglieder in der Außenhandelspolitik
gegenüber Drittländern.
Durch den Zusammenschluss in der EFTA sollte einerseits ein wirtschaftliches
Gegengewicht zur EWG entstehen, andererseits aber auch die Position der Mitgliedsstaaten
in den Verhandlungen um die weiterhin angestrebte gemeinsame Freihandelszone
gestärkt werden. Ein dementsprechendes Abkommens wurde schließlich
1973 unterzeichnet. 1994 begründeten die damals zwölf EG-Mitgliedsstaaten
und die EFTA-Länder mit Ausnahme der Schweiz den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR).
Österreichische Partizipationen
In der sehr ausführlichen Regierungserklärung vor dem Nationalrat
betreffend die Errichtung der EFTA vom 23. März 1960 erläuterte
Bundeskanzler Julius Raab die historische Entwicklung dieser Gemeinschaft
sowie die Erwartungen, die die österreichische Regierung an eine Teilnahme
knüpfte. Diese Rede ist Teil des nebenstehenden Aktenkonvoluts.
Ab 1960 führten die einzelnen EFTA-Staaten die Verhandlungen mit der
EWG wegen einer möglichen Mitgliedschaft bzw. Assoziation auf bilateraler
Ebene weiter. Österreich stellte das erste Ansuchen 1961. Als Ziel
wurde die Harmonisierung der Außenzölle bei gleichzeitiger Beibehaltung
einer gewissen handels- und wirtschaftspolitischen Autonomie angestrebt.
Argumentiert wurde dabei vor allem mit der starken Verflechtung des österreichischen
Außenhandels mit den EWG-Staaten. Die internationalen Stellungnahmen
dazu waren unterschiedlich: Während sich die meisten EWG-Staaten
wiederholt positiv äußerten, zweifelte die UdSSR an der Vereinbarkeit
einer Assoziierung mit den Bedingungen des Staatsvertrages, hier vor allem
der Neutralität. Die Verhandlungen scheiterten an einem am 8. Mai 1967
von Italien ausgesprochenen Veto. (Welche Gründe Italien dazu bewogen
haben könnten, werden in der nebenstehenden diplomatischen Korrespondenz
erörtert.)
Am 17. Juli 1989 stellte Österreich den Antrag auf Vollmitgliedschaft
in der EU. Die Beitrittsverhandlungen begannen am 1. Februar 1993 und wurden
von den Themen Neutralität, Landwirtschaft und Transitverkehr dominiert.
Die am 12. Juni 1994 abgehaltene Volksabstimmung wurde mit einer Zustimmung
von 66 Prozent entschieden. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich der
EU und dem "Schengen-Abkommen" bei und führte als Mitglied
der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Jänner 1999 den Euro als
Währung ein.










