Aufbauend auf den von Karl Renner formulierten Wirtschaftstheorien, war die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien seit Beginn der Ersten Republik ein wichtiges Ziel der österreichischen Sozialdemokratie. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges befand sich ein Großteil der auf die Kriegswirtschaft ausgerichteten Industrieunternehmungen sowie auch die Großbanken in deutschem Eigentum. Um diese zentralen Wirtschaftsbereiche unter österreichischem Einfluss zu halten und vor dem Zugriff der Alliierten, vor allem der Sowjetunion, zu schützen, einigten sich die österreichischen politischen Kräfte bereits 1946 auf ein Verstaatlichungsgesetz. Mit dem Beschluss vom 26. Juli gingen die drei größten Banken (CA, Länderbank und Österreichisches Credit-Institut), die im Dritten Reich von deutschen Großbanken übernommen worden waren, sowie ein Großteil der Metall- und Erdölindustrie nominell in Staatsbesitz über.
Staatsbetriebe rund um Wien bleiben unter sowjetischer Kontrolle
Während die verstaatlichte Industrie in den von den Westalliierten besetzten Zonen schnell eine wichtige Rolle im Wiederaufbau der österreichischen Wirtschaft übernehmen konnte (die Schwerindustrie profitierte am stärksten von den US-amerikanischen Marshall-Plan-Mitteln), blockierte die sowjetische Besatzungsmacht die Umsetzung des Verstaatlichungsgesetzes. Das bedeutete, dass vor allem die in der deutschen Kriegswirtschaft hoch entwickelte Erdölindustrie Ostösterreichs unter Kontrolle der sowjetischen USIA-Verwaltung blieb und erst 1955, nach Abzug der Besatzungstruppen, in die verstaatlichte Industrie eingegliedert werden konnte.
Die Verstaatlichte als Stützpfeiler der Nachkriegswirtschaft
Nach Abschluss des Staatsvertrages war die "westliche" Verstaatlichte
grundsätzlich konsolidiert und modernisiert, während die von der
USIA übernommenen Unternehmen mit veralterter Maschinerie und einer katastrophalen
Bilanz zu kämpfen hatten.
Da die Verstaatlichung und "Planung" der Wirtschaft eine zentrale
Forderung der österreichischen Arbeiterbewegung nach 1945 war – was in
sozialdemokratischen Plakaten und Wandzeitungen der unmittelbaren Nachkriegszeit
besonders deutlich wird –, nahm dieser Wirtschaftszweig eine herausragende Bedeutung
in der österreichischen Nachkriegswirtschaft ein. Die verstaatlichten
Unternehmungen mussten nicht den gleichen marktwirtschaftlichen Gesetzen gehorchen
wie die Privatwirtschaft, wodurch die von der ÖIAG verwalteten Unternehmen
lange Zeit eine Vorreiterrolle bei der Lohn- und Arbeitsplatzpolitik einnahmen
und so zu einer Triebkraft des Wirtschaftsaufbaus und der Sozialpartnerschaft
wurden.
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