Die Sozialpartnerschaft ist ein zentrales Element der so genannten österreichischen "Konsensdemokratie".
Obwohl sie eine prägende Institution der Zweiten Republik war und teilweise
immer noch ist, ist sie doch verfassungsrechtlich nicht verankert, besteht
also auf freiwilliger Basis.
Den Beginn machte die Gründung der Kammer für Arbeiter und Angestellte
1921 als Gegenstück zur bereits bestehenden Handelskammer. Schon bei der
Gründung war vorgesehen, dass die AK mit anderen Vertretungskörperschaften
Ausschüsse bilden sollte, um gemeinsame Anliegen zu behandeln.
Im Wesentlichen bedeutet "Sozialpartnerschaft" die Zusammenarbeit
von Regierung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Hier werden unter
Ausschluss der Öffentlichkeit und nach dem Einstimmigkeitsprinzip Abmachungen über
die Lohnentwicklung getroffen, wodurch Arbeitskämpfe verhindert werden
und der soziale Frieden gewahrt bleiben soll.
Den Anfang der Sozialpartnerschaft machten die fünf Lohn- und Preisabkommen
zwischen 1947 und 1951.
Auslöser dafür war der starke Anstieg der Lebenshaltungskosten. So
stiegen die Lebensmittelpreise zwischen April und Juni 1947 um 83%, während
die Löhne nur um 20% angehoben wurden.
In der daraufhin gegründeten Wirtschaftskommission arbeiteten erstmals
die Interessenvertretungen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite zusammen.
Die Kommission hatte zum Ziel, die Wirtschaft zu beobachten und der Regierung
Vorschläge zu unterbreiten, die die Löhne und Preise stabil halten
und die Inflation kontrollieren sollten.
Nachdem der Nachfolger der Wirtschaftskommission, das Wirtschaftsdirektorium,
1952 vom Verfassungsgerichtshof aufgelöst wurde und ein sozialpartnerschaftliches "Vakuum" herrschte,
wurde 1957 die Paritätische Kommission gegründet, in der neben den
Interessenvertretungen (Arbeiterkammer, ÖGB, Landwirtschaftskammer und
Bundeswirtschaftskammer) der Bundeskanzler, der Innenminister und der Minister
für Handel und Wiederaufbau vertreten waren.
Obwohl die Kommission nur Vorschläge unterbreiten kann, ist ihr Einfluss
bedeutend: Da die Interessenvertretungen in Österreich eng mit den beiden
großen Parlamentsparteien verknüpft sind, ergaben sich zwischen
Regierungsmitgliedern, Interessenvertretern und Nationalratsabgeordneten stets
personelle Überschneidungen, sodass die Vorschläge der Sozialpartner
rasch in entsprechende Gesetze und Verordnungen übernommen wurden.