Die Institutionalisierung einer "europäischen Versammlung" geht
auf den im Mai 1948 in Haag abgehaltenen Kongress der im selben Jahr gegründeten
Europäischen Bewegung zurück. Die Idee einer politischen Union
Europas konnte nicht verwirklicht werden, stattdessen unterzeichneten am
5. Mai 1949 zehn Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien,
Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Großbritannien)
den Londoner Vertrag zur Bildung des Europarates. Die lose Staatenvereinigung
mit Sitz in Strassburg ist lediglich mit Weisungsbefugnis ausgestattete und
erstrebt die Stärkung der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte
im Sinne der Grundsätze und Ideale eines gemeinsamen europäischen
Erbes. 1950 wurde die Europäische Konvention der Menschenrechte unterzeichnet,
1959 trat der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte)
in Kraft.
Österreich trat als 15. Mitglied dem Europarat bei, im Jänner 2005 zählte er 46 Mitglieder. Österreich lässt als einziger Staat die Europäische
Menschenrechtskonvention als unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht auch
innerstaatlich gelten.
Der Europarat verwendet dieselbe Flagge wie die Europäische Union, ist aber institutionell nicht mit ihr verbunden.